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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07 (https://dejure.org/2007,4730)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2007 - 1 S 42.07 (https://dejure.org/2007,4730)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 1 S 42.07 (https://dejure.org/2007,4730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme und Vermittlung von Online-Sportwetten für den in Malta konzessionierten Wettanbieter Cashpoint Ltd.; Begriff des Veranstalters von Glücksspielen; Eigenes finanzielles Interesse am Ergebnis einer Sportwette als Voraussetzung für den Begriff des "Veranstaltens"; ...

  • Judicialis

    VwGO § 146; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 147; ; ASOG § 17 Abs. 1; ; StGB § 284

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG München, 21.06.2006 - M 16 K 05.2229
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
    Es genügt, dass sie dafür tatsächlich genutzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, a.a.O. Rn. 48.).

    Denn § 284 StGB nimmt entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland hin, dass die Veranstaltung von Glücksspielen von Land zu Land unterschiedlich zu beurteilen sein kann, nämlich danach, ob überhaupt eine Erlaubnis erteilt wird oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, a.a.O. Rn. 49; VGH München, Urteil vom 10. Juli 2006 -22 BV 05.457-, juris Rn. 38; OVG Münster, Beschluss vom 28. Juni 2006 -4 B 961/06-, NVwZ 2006, 1078 ff.; juris Rn.8).

    Daraus lässt sich nach der Rechtsprechung des Senats (seit Beschluss vom 25. Oktober, a.a.O.) aber nicht der Schluss ziehen, dass sich das staatliche Wettmonopol bis zu einer landesrechtlichen Neuregelung im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht befinde und deswegen unangewendet bleiben müsse, weil dem Europarecht Übergangsfristen zur Erreichung eines europarechtskonformen Zustandes fremd seien (so aber etwa VG Potsdam, Beschluss vom 11. September 2006 -3 L 312/06-, S. 6 ff. des Umdrucks; VG München, Urteil vom 21. Juni 2006 -M 16 K 05.2229-, S. 22 des Umdrucks m.w.N.; Vallone/Dubberke, GewArch 2006, 240 [241]) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06

    Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. bereits Beschluss vom 25. Oktober 2006 - OVG 1 S 90.06 - Entscheidungsumdruck S. 7 f.) kommt es für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung nicht darauf an, ob die für eine Strafverfolgung notwendigen Voraussetzungen gegeben sind und wie Staatsanwaltschaften und Strafgerichte die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 -1 BvR 1054/01-, NJW 2006, 1261 ff., Rn.159) offen gelassene und ihnen zugewiesene Frage beurteilen, ob in der Übergangszeit der Fortgeltung des bisherigen Rechts eine Strafbarkeit nach § 284 StGB gegeben ist.

    Dieser entscheidungserhebliche Prüfungsrahmen ändert sich auch nicht durch die sportwettenbezogenen, insbesondere die Fragestellung einer Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EGV von Anbietern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und dort über eine gültige Lizenz verfügen (vgl. den gemeinschaftsrechtlichen Bezug insoweit unterstellend: Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 S 90.06 - nach juris, Rn. 24), betreffenden Äußerungen der EU-Kommission, soweit sie sich damit beschäftigen, ob diese Beschränkung durch eine konsistente und systematische Politik zur Bekämpfung der Spielsucht in der Bundesrepublik Deutschland gerechtfertigt werden kann, und in diesem Zusammenhang eine den gesamten monopolisierten Glücksspielsektor einbeziehende Betrachtung angestellt wird.

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den verbundenen Rechtssachen Placanica u.a. (C-338/04, C-359/04 und C-360/04) vom 6. März 2007 dürften keine Strafen wegen der Nichterfüllung einer Verwaltungsformalität verhängt werden, wenn die Erfüllung von dem strafverfolgenden Mitgliedstaat unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht abgelehnt oder vereitelt werde.

    Schon aus diesem Grund liegen die Hinweise des Beschwerdevorbringens auf die Ausführungen des Urteils des EuGH vom 6. März 2007 (Placanica u.a. (C-338/04, C-359/04 u. C-360/04) neben der Sache.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. bereits Beschluss vom 25. Oktober 2006 - OVG 1 S 90.06 - Entscheidungsumdruck S. 7 f.) kommt es für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung nicht darauf an, ob die für eine Strafverfolgung notwendigen Voraussetzungen gegeben sind und wie Staatsanwaltschaften und Strafgerichte die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 -1 BvR 1054/01-, NJW 2006, 1261 ff., Rn.159) offen gelassene und ihnen zugewiesene Frage beurteilen, ob in der Übergangszeit der Fortgeltung des bisherigen Rechts eine Strafbarkeit nach § 284 StGB gegeben ist.

    Hiervon ausgehend verbietet sich eine aus dem Zusammenhang gerissene Übertragung für sich genommen einleuchtender und in der Sache auch nicht neuer Aussagen des EuGH zu verwaltungsakzessorischen Strafnormen, weil sie an die jeweilige nationale Regelung des Glücksspiels anknüpfen; ein Erst-Recht-Schluss, wie ihn die Beschwerde ziehen will, unterstellt, dass Bestimmungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, die - wie das Land Berlin - eine dem Freistaat Bayern entsprechende Regelungsstruktur aufweisen und auf die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (a.a.O.) unmittelbar übertragbar ist, auch bei Einhaltung der Maßgaben für die übergangsweise Fortgeltung des staatlichen Sportwettenmonopols gemeinschaftswidrig sind.

  • OVG Berlin, 10.07.2002 - 1 S 9.02

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
    Die Bereitstellung eines Raumes, von Wettangeboten mit Tippscheinen und technischer Übermittlungsgeräte reicht für die Bejahung dieser Tatbestandsalternative aus (OVG Berlin, Beschluss vom 10. Juli 2002 - 1 S 9.02 -, Seite 4 des Umdrucks).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
    Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts (vgl. nur EuGH, Urteil vom 9. März 1978 -106/77 [Simmenthal]-, NJW 1978, 1741; Urteil vom 22. November 2005 -C-144/04 [Mangold/Helm]-, NJW 2005, 3695 Rn. 77; BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 -2 C 14/04-, NVwZ 2005, 1080 [1081] m.w.N.) löst hiernach nicht die Verpflichtung aus, das landesrechtliche Monopol für Sportwetten und den dieses flankierenden Straftatbestand des § 284 StGB unangewendet zu lassen.
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
    Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts (vgl. nur EuGH, Urteil vom 9. März 1978 -106/77 [Simmenthal]-, NJW 1978, 1741; Urteil vom 22. November 2005 -C-144/04 [Mangold/Helm]-, NJW 2005, 3695 Rn. 77; BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 -2 C 14/04-, NVwZ 2005, 1080 [1081] m.w.N.) löst hiernach nicht die Verpflichtung aus, das landesrechtliche Monopol für Sportwetten und den dieses flankierenden Straftatbestand des § 284 StGB unangewendet zu lassen.
  • VGH Bayern, 03.08.2006 - 24 CS 06.1365

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
    Sie setzen sich mit den Gründen des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses nicht in der gesetzlich gebotenen Weise auseinander: Soweit sich das Vorbringen der Beschwerdebegründung nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen im Land Berlin, sondern mit denen anderer Bundesländer befasst, verkennt es bereits den vom Verwaltungsgericht zutreffend auf den Bereich des Landes Berlin begrenzten Kontrollmaßstab (ebenso für den Freistaat Bayern: VGH München, Beschluss vom 3. August 2006 - 24 CS 06.1365 -, Seite 11 des Umdrucks).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
    Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts (vgl. nur EuGH, Urteil vom 9. März 1978 -106/77 [Simmenthal]-, NJW 1978, 1741; Urteil vom 22. November 2005 -C-144/04 [Mangold/Helm]-, NJW 2005, 3695 Rn. 77; BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 -2 C 14/04-, NVwZ 2005, 1080 [1081] m.w.N.) löst hiernach nicht die Verpflichtung aus, das landesrechtliche Monopol für Sportwetten und den dieses flankierenden Straftatbestand des § 284 StGB unangewendet zu lassen.
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06

    Untersagung der Vermittlung nicht genehmigter Sportwetten im Nachgang der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
    Da die Vermittlung von unerlaubten Sportwetten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Übergangszeit trotz der festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden kann, folgt - unabhängig von der Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung dieses Tatbestandes - zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung, weil nur so die mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke während der Übergangszeit sichergestellt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2006 -1 BvR 2399/06-, www.bverfg.de Rn. 10 m.w.N.).
  • LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06
  • VG Potsdam, 11.09.2006 - 3 L 312/06

    Private Sportwetten rechtmäßig

  • VG Stuttgart, 13.02.2007 - 5 K 4532/04

    Rechtswidriges Untersagungsverbot von Sportwetten bei fehlerhafter

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07

    Private Wettbüros bleiben verboten

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 W 23/06

    Zur Vollstreckbarkeitserklärung einer durch polnisches Gericht titulierten

  • BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05

    Untersagung einer DDR-Sportwettenlizenz

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Zur Begründung seiner vom Senat mit Beschluss vom 02.07.2007 - 1 S 42/07 - zugelassenen Berufung trägt der Kläger vor: Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass er - wie erforderlich - "mit guten Gründen" als Verdächtiger in den Kreis potenzieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte.
  • VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08

    Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig

    Sollte entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass jedenfalls in der Übergangszeit eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 VG 35 A 518.07 , S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29 Juni 2007 OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) eine Gesamtschau erforderlich sein (so Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 11 ME 106/07 , zitiert nach juris, Rn. 55), so werden die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Zielsetzung, die Spielsucht zu bekämpfen, noch verstärkt.

    Während dieser Zeit war ein öffentliches Interesse daran anzuerkennen, dem Gesetzgeber die Schaffung einer verfassungskonformen Neuregelung nicht dadurch zu erschweren, dass in der Übergangsphase das Anbieten und Vermitteln von Sportwetten durch Private vorläufig zugelassen wird (st. Rspr. des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg, siehe z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 OVG 1 S 42.07 , S. 14 des Umdrucks, sowie zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz: OVG RP, Beschluss vom 2. Mai 2007 6 B 10118/07.0VG , zitiert nach juris, Rn. 22 f.).

  • VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
    Sollte entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) eine Gesamtschau erforderlich sein (so Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; a.A. VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21), so werden die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Zielsetzung, die Spielsucht zu bekämpfen, noch verstärkt.

    Während dieser Zeit war ein öffentliches Interesse daran anzuerkennen, dem Gesetzgeber die Schaffung einer verfassungskonformen Neuregelung nicht dadurch zu erschweren, dass in der Übergangsphase das Anbieten und Vermitteln von Sportwetten durch Private vorläufig zugelassen wird (st. Rspr. des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg, siehe z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 14 des Umdrucks, sowie zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 -6 B 10118/07.OVG - zitiert nach juris, Rn. 22 f.).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

    Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.2; offen VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

    Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.2; offen VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

    Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.2; offen VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61).
  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

    Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55, und vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 77; offen VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61).
  • VG Berlin, 02.12.2008 - 35 A 185.08

    Sportwetten - Beschränkung der Berufsfreiheit der Sportwettenanbieter,

    b) Aber selbst wenn zugunsten des Antragsgegners offene Erfolgsaussichten unterstellt werden, ist von einem Überwiegen der privaten Interessen der Antragstellerin auszugehen: So war zwar vor dem Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist ein öffentliches Interesse daran anzuerkennen, dem Gesetzgeber die Schaffung einer verfassungskonformen Neuregelung nicht dadurch zu erschweren, dass in der Übergangsphase das Anbieten und Vermitteln von Sportwetten durch Private vorläufig nicht untersagt würde (st. Rspr. des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg, siehe z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 14 des Umdrucks, sowie zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 22 f.).
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